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   BGH, 20.09.1984 - III ZR 184/83   

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https://dejure.org/1984,12352
BGH, 20.09.1984 - III ZR 184/83 (https://dejure.org/1984,12352)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - III ZR 184/83 (https://dejure.org/1984,12352)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - III ZR 184/83 (https://dejure.org/1984,12352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Revision - Vertrag über die Aufstellung von fünf Hochspannungsmasten und die Verlegung der dazugehörigen Freileitungen entlang einer geplanten Landesstraße - Wirksamkeit eines Rücktritts vom Vertrag durch ein Land - Erfüllung von Aufgaben der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 184/83
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Halstenberg am 20. September 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen:.
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72

    Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 184/83
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille sich aufbaut (BGH, Urteil vom 13. November 1975 - III ZR 106/72 = NJW 1976, 565).
  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 37/97

    Antrag auf Aufhebung eines Umlegungsplans - Neuordnung von Grundstücken nach

    Soweit ein Geldausgleich nach Entschädigungsgrundsätzen in Frage kommt, sind die Berechnungen in dem angefochtenen Urteil schon deshalb unzureichend, weil für die Bewertung nicht vom Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses, sondern von dem der Aufstellung des Umlegungsplans auszugehen ist (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1980 - III ZR 84/78 - NJW 1980, 1634 f und vom 6. Dezember 1984 - III ZR 184/83 - NJW 1985, 3073 ff; Löhr aaO § 59 Rn. 15, 16).
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